Die Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten innerhalb eines Konzerns ist zwar möglich, unterliegt aber strengen Auflagen, da es nach DSGVO kein sogenanntes „Konzernprivileg“
gibt. Daher muss insbesondere in Konzernstrukturen sichergestellt sein, dass die einschlägigen Datenschutzverträge zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften abgeschlossen werden, sodass eine
Übermittlung von personenbezogenen Daten auch datenschutzrechtlich zulässig ist.
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von unternehmensinternen Verträgen zum Datenschutz.
Einheitliche Richtlinien, Prozesse und Datenschutzvorlagen sind ebenso wichtige Instrumente für eine funktionierende Datenschutzorganisation innerhalb eines Konzerns. Auch hierbei und bei allen
in diesem Zusammenhang anfallenden Fragestellungen unterstützen wir Sie gerne.