Externer Datenschutzbeauftragter


Datenschutzberatung für jede Unternehmensgröße und Branche

yourDSB | DSGVO - Datenschutz Compliance für jede Unternehmensgröße und Branche | 0151-20228274

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) besteht in folgenden Fällen:

yourDSB | DSGVO - Datenschutz Compliance für jede Unternehmensgröße und Branche | 0151-20228274

Wenn personenbezogene Daten von einer Behörde oder einer öffentlichen Stelle verarbeitet werden (Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO)

yourDSB | DSGVO - Datenschutz Compliance für jede Unternehmensgröße und Branche | 0151-20228274

Wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in Verarbeitungsvorgängen, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen, besteht (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO), z.B. Versicherungsunternehmen oder Auskunfteien.

yourDSB | DSGVO - Datenschutz Compliance für jede Unternehmensgröße und Branche | 0151-20228274

Wenn in der Regel mind. 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG).

yourDSB | DSGVO - Datenschutz Compliance für jede Unternehmensgröße und Branche | 0151-20228274

Wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten nach Art. 9 DS-GVO oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DS-GVO besteht (Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO), z.B. Kliniken.

yourDSB | DSGVO - Datenschutz Compliance für jede Unternehmensgröße und Branche | 0151-20228274

Wenn Verarbeitungen erfolgen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO) unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG).


Dabei ist es dem Unternehmen überlassen, ob es einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennt. Profitieren Sie von den Vorteilen eines externen Datenschutzbeauftragten: Sie können mögliche Interessenskonflikte vermeiden. Außerdem sind die für Sie entstehenden Kosten kalkulierbar und vertraglich festgelegt, was für Sie höchste Planungssicherheit bedeutet. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann fristgerecht gekündigt werden, während ein interner Datenschutzbeauftragter einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt.