EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO


Datenschutzberatung für jede Unternehmensgröße und Branche

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Sofern ein Unternehmen, das keine Niederlassung in der Europäischen Union (EU) hat, Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbietet oder das Verhalten von Personen innerhalb der EU beobachtet, ist er verpflichtet schriftlich einen Vertreter innerhalb der EU zu benennen.

Die Bestellung des EU-Vertreters hat schriftlich zu erfolgen (§ 126 BGB). Die Bestellurkunde muss von Ihnen eigenhändig oder in notariell beglaubigter Form unterzeichnet werden. Die Bestellungsurkunde sollte eine detaillierte Beschreibung der Rechte und Pflichten des von Ihnen benannten EU-Vertreters enthalten. Eine mündliche Bestellung ist demnach aufgrund des Schriftformerfordernisses ausgeschlossen.

Welche Aufgaben hat der EU Vertreter?
Der von Ihnen innerhalb der EU benannte EU-Vertreter hat die folgenden gesetzlichen Aufgaben:

er fungiert für Sie als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden,

er ist der Kontakt für betroffene Personen bei Anfragen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Einhaltung der DSGVO,

er hält für Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vor und kann dieses jederzeit der Aufsichtsbehörde zur Verfügung stellen.


Nach dem Rechenschaftsprinzip (Art. 5 Absatz 2 DSGVO) sind Sie zudem verpflichtet, Datenschutzanfragen von Betroffenen und ggf. auch Behörden ordnungsgemäß zu dokumentieren. Als EU-Vertreter unterstützen wir Sie bei einer ordnungsgemäßen Dokumentation der eingehenden Anfragen.

Wie haftet der EU Vertreter?
Sie als Unternehmen (im Sinne des Datenschutzes Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter) ohne Niederlassung innerhalb der EU bleiben selbst bei ordentlicher Bestellung eines EU-Vertreters weiterhin für Verstöße gegen die DSGVO verantwortlich. Ihre Haftung wird hierdurch weder verringert noch ausgeschlossen.

Der EU-Vertreter kann gemäß Art. 58 DSGVO, genau wie Sie selbst, Adressat behördlicher Maßnahmen sein. Beispielsweise kann die zuständige Behörde den EU-Vertreter auffordern, alle Informationen bereitzustellen, welche für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

Sie sind auf der Suche nach einem EU-Vertreter? Gerne übernehmen wir diese Rolle für Ihr Unternehmen.